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Anwartschaftswochenberechnung für Arbeitslosen-(Karenzurlaubs-)leistungen

SozialversicherungARD 4783/34/96 Heft 4783 v. 11.10.1996

(AlVG § 14 Abs 2) Der Begriff der "Woche" ist mit 7 Kalendertagen gleichzusetzen, so daß für die Berechnung der Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld die tatsächlichen Beschäftigungstage des Arbeitslosen zum Zwecke der Umrechnung in Wochen durch 7 zu teilen sind.

VwGH 96/08/0001 v. 23.01.1996

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