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Verlängerung der Pflichtversicherung durch Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung und Kündigungsentschädigung

SozialversicherungARD 4782/23/96 Heft 4782 v. 8.10.1996

Die Gebietskrankenkasse OÖ informiert zu folgenden beim HVSVT erarbeiteten Lösungen zu Zweifelsfragen:

Abrechnung der Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung

- Die Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung ist konform zum Beitragszeitraum und zur Höchstbeitragsgrundlage abzurechnen.

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