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FinStrG § 108

Lohnsteuer und AbgabenARD 4782/11/96 Heft 4782 v. 8.10.1996

(FinStrG § 108) Der Ersatz notwendiger Barauslagen an Zeugen und Auskunftspersonen ist auch im Finanzstrafverfahren vorgesehen. VwGH 93/15/0221, 0224 v. 21.03.1996. (Bescheide aufgehoben)

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