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Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte

ArbeitsrechtARD 4782/1/96 Heft 4782 v. 8.10.1996

Information der Zentral-Arbeitsinspektion SFK-VO 5/1996

Verpflichtende Fachausbildung

Als Sicherheitsfachkräfte dürfen künftig nur Personen bestellt werden, die eine anerkannte Fachausbildung absolviert haben. Inhalt, Durchführung und Anerkennung der Fachausbildung werden durch Verordnung des BMAS näher geregelt (SFK-VO, BGBl 1995/277). Die Fachausbildung muß mindestens 288 Unterrichtseinheiten umfassen.

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