BMF 07 0503/3-IV/7/96 v. 16.09.1996
Mit Erlaß V 249/4/1-IV/7/84 v. 12. 3. 1984 hat das BMF ausgesprochen, daß eine Vinkulierung eines Versicherungsvertrages keine steuerschädliche Verpfändung darstellt, wenn diese eine bloße Sperre des Versicherungsvertrages zugunsten des Gläubigers darstellt und diesem kein dingliches Recht auf die Versicherungsleistung verschafft (vgl. dazu auch RZ 407 LStR 1992).