(KV-Handelsangestellte) Führen Verkäufer jeweils eine Abteilung eines Kaufhauses, wobei jedem eine Arbeitskraft untersteht, ist ihre Tätigkeit zumindest die eines ersten Verkäufers und sind sie schon aus diesem Grund in Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen.
ASG Wien 16 Cga 197/93v v. 19.01.1995