(EStG § 16 Abs 1, § 4 Abs 4) Heimfahrten eines alleinstehenden Steuerpflichtigen sind bei beruflich bedingter weiterer Wohnsitznahme - neben einer einmal monatlichen Kontrolle des Hauptwohnsitzes - nur insoweit absetzbar, als die berufliche Notwendigkeit festgestellt werden kann.
VwGH 93/13/0013 v. 29.05.1996