vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 1 und Z 4

ArbeitsrechtARD 4777/15/96 Heft 4777 v. 20.9.1996

(AngG § 27 Z 1 und Z 4) Ein Dienstversäumnis kann durch Arbeitsunfähigkeit, aber auch durch einen nach der Betriebsübung zu erwartenden Zeitausgleich oder durch eine nachträgliche Urlaubsvereinbarung gerechtfertigt sein. Die alternative Berufung auf einen dieser Rechtfertigungsgründe schließt die jeweils anderen nicht aus bzw. stellt die Berufung auf Zeitausgleich kein Anerkenntnis des Nichtvorliegens einer Arbeitsunfähigkeit dar. OGH 8 Ob S 43/95 v. 21.12.1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte