vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 23 Abs 1, § 29

ArbeitsrechtARD 4777/13/96 Heft 4777 v. 20.9.1996

(AngG § 23 Abs 1, § 29) Bei fristwidrigen Kündigungen ist der zwischen dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem fiktiven Endzeitpunkt liegende Zeitraum in die zurückgelegte Dienstzeit einzurechnen und die Abfertigung unter Zugrundelegung dieses längeren Zeitraums zu bemessen. LG Leoben 22 Cga 13/95m v. 27.04.1995. (ZAS Jud. 4/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte