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ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 4777/8/96 Heft 4777 v. 20.9.1996

(ABGB § 863, AngG § 19 Abs 2) Das Schweigen eines Arbeitnehmers zu einer im Probemonat durchgeführten einseitigen Gehaltsreduktion (Lohnkürzung) seitens des Arbeitgebers kann keineswegs als zustimmende Erklärung aufgefaßt werden. OLG Wien 9 Ra 6/96k v. 19.04.1996, Revision unzulässig.

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