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ASVG § 273

SozialversicherungARD 4775/32/96 Heft 4775 v. 13.9.1996

(ASVG § 273) Die fehlende Nachfrage nach Arbeit (bei schlechter Arbeitsmarktlage) ist dem Risikobereich der Arbeitslosenversicherung zuzurechnen und für die Frage der Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung. OGH 10 Ob S 2129/96b v. 11.06.1996.

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