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Versicherungspflicht von OEG-Gesellschaftern

SozialversicherungARD 4774/31/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(ASVG § 4 Abs 2) Auch der Gesellschafter einer Offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) kann versicherungspflichtiger Dienstnehmer dieser Gesellschaft sein, sofern er von der Geschäftsführung ausgeschlossen, weisungsgebunden und ohne generelle Vertretungsbefugnis ist.

VwGH 94/08/0073 v. 23.04.1996

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