(Vlbg. GetrStG § 2 Abs 1) Wird Speiseeis entgeltlich geliefert, gehören auch die dazu verabreichten Früchte zum Steuergegenstand, und zwar ohne Rücksicht auf das Verhältnis zwischen der Eis- und der Fruchtkomponente. VwGH 95/16/0158 v. 22.05.1996. (Bescheid aufgehoben)