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EStG § 41 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4772/14/96 Heft 4772 v. 3.9.1996

(EStG § 41 Abs 1) Bezieht ein Steuerpflichtiger neben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur solche aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Steuerabzug unterliegen, wird er nur veranlagt, wenn die Mieteinkünfte mehr als S 10.000,- betragen, andernfalls hat eine Veranlagung zur Einkommensteuer zu unterbleiben. VwGH 94/15/0031 v. 21.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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