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Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - freier Dienstvertrag

ArbeitsrechtARD 4771/13/96 Heft 4771 v. 30.8.1996

(ABGB § 1151) Zur Beurteilung, ob Tätigkeiten als Dienstvertrag, Werkvertrag oder freier Dienstvertrag anzusehen sind, ist eine präzise Abklärung, welche Arbeiten der Beschäftigte tatsächlich in welchem Ausmaß ausgeführt hat, wesentlich.

OLG Wien 9 Ra 101/96f v. 29.03.1996

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