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Schadenersatz für von Dritten verschuldete Entgeltfortzahlung und Lohnnebenkosten

BetriebswichtigesARD 4769/32/96 Heft 4769 v. 23.8.1996

(ABGB § 1293, § 1358) Ist ein Arbeitnehmer aus Verschulden eines Dritten arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber gegenüber dem Dritten zwar Anspruch auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, nicht aber auf Lohnsummensteuer (= Kommunalsteuer), Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds (DB) und Kammerumlage (DZ).

OGH 2 Ob 8/96 v. 08.02.1996

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