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Unrichtige Selbstberechnung der Kommunalsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4768/46/96 Heft 4768 v. 20.8.1996

BMF v. 14.06.1996

Erweist sich die Selbstberechnung des Unternehmers als nicht richtig, hat die Gemeinde nach § 11 Abs 3 KommStG einen Bescheid zu erlassen.

Besteht Übereinstimmung zwischen den Gemeinden, daß die Bemessungsgrundlage nicht der Gemeinde A, sondern der Gemeinde B zusteht, hat die Gemeinde A, weil sich die Selbstberechnung des Unternehmers nicht als richtig erweist, gemäß § 11 Abs 3 KommStG einen Kommunalsteuerbescheid zu erlassen. Die sich gegenüber der Selbstberechnung ergebende Gutschrift ist dem Unternehmer zurückzuzahlen.

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