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Ktn. MotorbootabgG § 6, StGG Art 5

Lohnsteuer und AbgabenARD 4767/14/96 Heft 4767 v. 13.8.1996

(Ktn. MotorbootabgG § 6, StGG Art 5) Durch Vorschreibung einer Motorbootabgabe wird der Gemeingebrauch des öffentlichen Gewässers Wörthersee nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist Eigentum - auch im weiteren Verständnis des Art 5 StGG - am Gemeingebrauch und damit auch eine Enteignung durch ein den Gemeingebrauch einschränkendes Gesetz denkunmöglich. VwGH 95/17/0009 v. 24.11.1995.

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