vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BEinstG § 8 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4766/36/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(BEinstG § 8 Abs 2) Der Zweck des BEinstG liegt darin, Dienstverhältnisse begünstigter Behinderter zu schützen, auch wenn dies auf Kosten von Arbeitnehmern geht, die keinen besonderen Kündigungsschutz genießen. BK beim BMAS 42.024/92-6a/93 v. 18.11.1993.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte