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EStG § 20 Abs 1, § 16 Abs 1 Z 7

BetriebswichtigesARD 4766/23/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(EStG § 20 Abs 1, § 16 Abs 1 Z 7) Ein seinem Charakter nach zur bürgerlichen Kleidung gehörendes Kleidungsstück (hier: Lodenmantel) wird nicht dadurch zur typischen Berufskleidung, daß es nach der Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Dienstkleidung (Uniform) zählt und mit einem Dienstabzeichen versehen ist. Bundesfinanzhof/BRD VI R 73/94 v. 19.01.1996. (Betriebs-Berater 1996/578, Heft 11)

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