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ErbStG § 3 Abs 1

BetriebswichtigesARD 4766/18/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(ErbStG § 3 Abs 1) Bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen; vielmehr ist von der Abgabenbehörde der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorganges zu erforschen. VwGH 94/16/0254 v. 28.03.1996. (Bescheid aufgehoben)

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