(AlVG § 26a, § 33, § 39) Ein Verzicht der Mutter auf Karenzurlaubsgeld bedeutet noch nicht, daß der Gesetzgeber in diesem Fall auch den Verlust ihrer Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit (Notstandshilfeanspruch) vorgesehen hätte.
VwGH 95/08/0093 v. 27.02.1996