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Aussetzung der Einhebung von EU-Abgaben

Lohnsteuer und AbgabenARD 4764/48/96 Heft 4764 v. 2.8.1996

(BAO § 212a) Die Abweisung des Antrags eines Abgabepflichtigen auf Aussetzung der Einhebung ausschließlich mit der Begründung, der Vorrang des Gemeinschaftsrechts erfordere die Nichtanwendung des § 212a BAO, ohne näher auf die Frage einzugehen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Aussetzungen vorliegen und ob bzw. inwieweit im Rahmen der gemeinschaftsrechtskonform auszulegenden Aussetzungshindernisse des § 212a Abs 2 lit a und lit c BAO die angemessene Berücksichtigung der Interessen der Gemeinschaft geboten ist, ist rechtswidrig.

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