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NÖ LustbarkeitsabgG § 3 lit p, § 24a

Lohnsteuer und AbgabenARD 4764/21/96 Heft 4764 v. 2.8.1996

(NÖ LustbarkeitsabgG § 3 lit p, § 24a, MRK Art 8) Bei Vermietung von Videofilmen zur Vorführung bei Veranstaltungen ist nicht der Veranstalter, sondern der Vermieter der Videofilme lustbarkeitssteuerpflichtig. Die Besteuerung des Vermietens von Programmträgern und Videofilmen durch § 3 lit p NÖ LustbarkeitsabgG 1979 verstößt - auch wenn der Verleiher dazu verpflichtet ist, Aufzeichnungen über seine Kunden, die entliehenen Filme und die Entleihdauer zu führen und diese bei Auseinandersetzung über die Höhe der abzuführenden Steuer der Behörde bekanntzugeben - nicht gegen Art 8 MRK, weil die gemäß § 24a NÖ LustbarkeitsabgG 1979 auch bei Vermietung von Videofilmen bestehende Pflicht zur Führung von Nachweisen (Kassenrapporten) im Sinne des § 17 NÖ LustbarkeitsabgG 1979 sich nicht darauf erstreckt, auch die Person der jeweiligen Entleiher in Evidenz zu halten. VwGH 94/17/0177 v. 23.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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