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EStG § 34, § 35 Abs 5

Lohnsteuer und AbgabenARD 4763/19/96 Heft 4763 v. 30.7.1996

(EStG § 34, § 35 Abs 5) Aufwendungen für den regelmäßigen Besuch seiner auf Grund eines schweren Verkehrsunfalls zu 90% erwerbsgeminderten Ehefrau während ihres Krankenhausaufenthalts sind nicht den Krankheitskosten nach § 34 EStG 1988 zuzuzählen, sondern dem Steuerpflichtigen ist auf Antrag der Freibetrag gemäß § 35 Abs 1 EStG 1988 wegen Behinderung des Ehepartners zu gewähren, weil ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Behinderung und Besuchskosten gegeben ist und es sich bei den in Rede stehenden Besuchen de facto bereits um den Besuch einer behinderten Person gehandelt hat. Gemäß § 35 Abs 5 EStG können an Stelle des Freibetrages auch die tatsächlichen Besuchskosten ohne Selbstbehalt aus dem Titel der Behinderung geltend gemacht werden. FLD f. Stmk GA 3, B 135-3/94 v. 03.11.1994. (ÖStZ 1996/338, Heft 13)

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