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Berufsfortbildung durch Universitätslehrgang

Lohnsteuer und AbgabenARD 4761/37/96 Heft 4761 v. 23.7.1996

(EStG § 16 Abs 1) Für einen mit Zahlungsverkehr, Belegverarbeitung und EDV-Anlagen eines Bankbetriebs betrauten Bankangestellten können die Kosten für den Universitätslehrgang "Angewandte Informatik" Berufsfortbildungskosten darstellen.

VwGH 93/15/0201 v. 21.03.1996

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