(AngG § 27 Z 1, Z 4) Wenn einem Arbeitnehmer, zu dessen Verantwortungsbereich kaufmännische Agenden nicht gehören, bei Vorlage einer Rechnung zur Information über den Lagerzugang nicht auffällt, daß zu Unrecht Zoll bezahlt wurde, erfüllt dies keinen Entlassungstatbestand. OGH 9 Ob A 158/95 v. 27.09.1995.