(AngG § 26 Z 2) Arbeitnehmern eines insolventen Arbeitgebers ist die Annahme einer angebotenen Kreditoperation zur Vorfinanzierung des Insolvenz-Ausfallgeldes unzumutbar, wenn die Vorfinanzierung der Lohnzahlung durch einen Dritten von einer Freiheit von Pfändungen und Verpfändungen abhängig gemacht wird. OLG Wien 31 Ra 132/94 v. 19.10.1994, Revision zulässig.