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AngG § 23 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4761/3/96 Heft 4761 v. 23.7.1996

(AngG § 23 Abs 2) Die gänzliche oder teilweise Befreiung von der Verpflichtung zur Abfertigungszahlung bei Verschlechterung der persönlichen Wirtschaftslage des Arbeitgebers kommt juristischen Personen nicht zugute. OLG Wien 10 Ra 90/95 und OLG Wien 10 Ra 95/95 v. 01.12.1995, Revisionen unzulässig.

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