(ABGB § 1157, AngG § 23, ArbVG § 105 Abs 3) Ein Arbeitgeber kann auch im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet sein, ein Dienstverhältnis auch über die Erreichung des 65. Lebensjahres hinaus allein aus dem Grund fortzusetzen, dem Arbeitnehmer eine höhere Abfertigung, zu deren Zahlung der Arbeitgeber selbst verpflichtet ist, zu sichern. ASG Wien 20 Cga 215/95y v. 17.10.1995,rk.