(AngG § 16) Differenziert eine KV-Regelung über die Zahlung eines 13. Monatseinkommens zwischen Arbeitern und Angestellten, indem sie nur für die Arbeiter eine Kürzung der Sonderzahlung bei Fehltagen vorsieht, verstößt eine Betriebsvereinbarung, die diese Unterscheidung aufnimmt, nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bundesarbeitsgericht/BRD 10 AZR 123/95 v. 06.12.1995