(KV-Friseure) Nach dem KV für Friseure in der Steiermark haben bei entgeltfreien Dienstzeiten Sonderzahlungen das Schicksal des Entgeltanspruchs zu teilen. OGH 9 Ob A 19/96 v. 27.03.1996.
(KV-Friseure) Nach dem KV für Friseure in der Steiermark haben bei entgeltfreien Dienstzeiten Sonderzahlungen das Schicksal des Entgeltanspruchs zu teilen. OGH 9 Ob A 19/96 v. 27.03.1996.