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EStG § 19

Lohnsteuer und AbgabenARD 4758/7/96 Heft 4758 v. 12.7.1996

(EStG § 19) Hat eine kreditgewährende Stelle (Hausverwalter, der gegenüber dem Hauseigentümer hinsichtlich Erhaltungskosten in Vorlage tritt) die Geldmittel nicht flüssig gemacht, sondern nur buchmäßig berücksichtigt, kann kein Abfluss vorliegen. VwGH 92/13/0092 v. 18.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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