(EStG § 18 Abs 6, BAO § 22) Verluste, die aus einer Leistungsbeziehung zwischen nahen Angehörigen (hier: Regelung der Kfz-Nutzung unter Ehepartnern) stammen, sind einkommensteuerrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn die zugrundeliegende Leistungsbeziehung dem Fremdvergleich standhält. Bundesfinanzhof/BRD X R 261/93 v. 13.12.1995. (Betriebs-Berater 1996/778, Heft 15)