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EStG § 18 Abs 6, BAO § 22

Lohnsteuer und AbgabenARD 4758/6/96 Heft 4758 v. 12.7.1996

(EStG § 18 Abs 6, BAO § 22) Verluste, die aus einer Leistungsbeziehung zwischen nahen Angehörigen (hier: Regelung der Kfz-Nutzung unter Ehepartnern) stammen, sind einkommensteuerrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn die zugrundeliegende Leistungsbeziehung dem Fremdvergleich standhält. Bundesfinanzhof/BRD X R 261/93 v. 13.12.1995. (Betriebs-Berater 1996/778, Heft 15)

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