(ZPO § 477, ASGG § 46 Abs 3 Z 3) Entscheidet ein Berufungsgericht über eine verspätete Berufung sachlich und setzt es sich damit über die Rechtskraft der erstgerichtlichen Entscheidung hinweg, ist das Berufungsurteil als nichtig aufzuheben und die verspätete Berufung zurückzuweisen. OGH 10 Ob S 268/95 v. 09.01.1996.