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ASGG § 46 Abs 3 Z 3

Betriebswichtige GesetzeARD 4757/19/96 Heft 4757 v. 9.7.1996

(ASGG § 46 Abs 3 Z 3) Auch bei Fehlen des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Verfahren über gesetzliche Ruhegenüsse (hier: nach dem Bundestheaterpensionsgesetz) ist die Revision zulässig. OGH 9 Ob A 185/95 v. 08.11.1995.

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