(AngG § 37) In der einseitigen Änderung eines vom Umsatz abhängigen Provisionssystems in ein Deckungsbeitragssystem durch den Arbeitgeber liegt eine wesentliche Verletzung des Dienstvertrags, die den Arbeitnehmer berechtigt, eine vereinbarte Konkurrenzklausel nicht einzuhalten.
OLG Wien 8 Ra 88/96m v. 10.05.1996, Revision zulässig