(AngG § 27 Z 1, StGB § 105) Droht ein Arbeitnehmer damit, daß er, sollte es nicht zu einer Einigung bezüglich seiner Person in seinem Sinne kommen, seine Vorwürfe an jene Stellen weiterleiten würde, die dann die notwendigen Schritte setzen würden, und zwar Finanzamt, Arbeiterkammer und Medien, wie z.B. "Kronen Zeitung" und "Die Presse", setzt er den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, der dem Tatbestand des § 105 StGB (Nötigung) zumindest sehr nahe kommt. ASG Wien 14 Cga 277/94w v. 28.11.1995, rk.