(AngG § 27 Z 1) Ein Kundendienstmeister, der für die Einhaltung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Regelung betreffend private Reparaturarbeiten an Kfz zuständig und verantwortlich ist, kann wegen Untreue entlassen werden, wenn er diese Verantwortung nicht wahrnimmt.
ASG Wien 24 Cga 209/94v v. 03.05.1995, rk.