Eine im parlamentarischen Familienausschuß angenommene Regierungsvorlage zur Änderung des FLAG sieht nicht nur vor, Lehrern mehr Freiheiten bei der Auswahl der notwendigen Unterrichtsmittel in Hinblick auf die Ermächtigung der Schulen zu autonomen Lehrplanbestimmungen einzuräumen, sondern sichert auch in Abänderung von Art 72 StruktAnpG 1996 (vgl. ARD 4728/23 und 4742/2/96) weiterhin die Familienbeihilfe für volljährige Kinder bei zweimaligem Repetieren (Doppelrepetenten) sowie die Kostenübernahme durch den Familienlastenausgleichsfonds für die Betriebshilfe. (Parlamentskorrespondenz Nr. 406 v. 2. 7. 1996)