(EStG § 30 Abs 1 Z 1 lit a) Die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung löst die Spekulationsgewinnbesteuerung aus.
VwGH 94/15/0009 v. 25.10.1995
Gemäß § 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 sind Veräußerungsgeschäfte als Spekulationsgeschäfte anzusehen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gemäß § 30 Abs 3 Z 2 EStG 1988 liegen Spekulationsgeschäfte nicht vor, wenn Wirtschaftsgüter infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden.