(EStG § 67 Abs 3) Erwirbt ein mit 20% der Geschäftsanteile beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, der in einem Dienstverhältnis zur Gesellschaft gestanden ist, weitere 58% und damit die Mehrheit, löst dies einen auch steuerlich anzuerkennenden Abfertigungsanspruch aus, wenn der Geschäftsführer aus diesem Dienstverhältnis entlassen und in einen Werkvertrag übernommen wird.
VwGH 92/14/0079 v. 21.02.1996