(ASVG § 49 Abs 1) Bezüge, die einem Dienstnehmer von einem seiner Arbeitskollegen dafür zukommen, daß er diesem das an sich ihm zustehende Dienst-Kfz überläßt, sind beitragspflichtiges Entgelt.
VwGH 95/08/0188 v. 20.02.1996
Gemäß § 49 Abs 1 ASVG sind unter Entgelt die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer (Lehrling) aus dem Dienst-(Lehr-)verhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus auf Grund des Dienst-(Lehr-)verhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält.