(EG-Vertrag Art 177) Ausnahmslose, automatische Frauenförderung durch Quotenregelungen bei der Einstellung verstößt gegen EG-Recht.
Bundesarbeitsgericht/BRD 1 AZR 590/92 (A) v. 05.03.1996
Eine gesetzliche Quotenregelung, die weiblichen Bewerbern um eine Beförderungsstelle automatisch den Vorrang einräumt, wenn diese gleichqualifiziert sind wie männliche Mitbewerber, ist mit dem Recht der EG unvereinbar. Die Regelung darf bei Auswahlentscheidungen nicht angewandt werden.