(AngG § 27 Z 1, Z 4) Die Ablehnung der unzulässigen Aufforderung, über eine schon getroffene Urlaubsvereinbarung hinaus in der Dienstfreistellungszeit Urlaub zu verbrauchen, stellt keine "Unbotmäßigkeit" dar. OLG Wien 10 Ra 60/96h v. 30.05.1996, in Abänderung - hinsichtlich eines zu Unrecht auf § 49a ASGG gestützten Zinsenmehrbegehrens - von ASG Wien 18 Cga 44/95m v. 22. 8. 1995.