(VStG § 31, AuslBG § 3 Abs 1) Auch wenn ein Ladungsbescheid wegen verbotener Ausländerbeschäftigung hinsichtlich des Vorgeladenen die Bezeichnung "als Arbeitgeber" nicht enthält, ist er als taugliche, die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung anzusehen. VwGH 94/09/0072 v. 16.11.1995. (Bescheid aufgehoben)