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FrG § 10 Abs 1 Z 4

BetriebswichtigesARD 4754/23/96 Heft 4754 v. 28.6.1996

(FrG § 10 Abs 1 Z 4) Das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung rechtfertigt die Annahme, daß der Aufenthalt die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde, und ist daher ein Sichtvermerksversagungsgrund im Sinne des § 10 Abs 1 Z 4 FrG. VwGH 95/19/0424 v. 22.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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