Mit 1. 6. 1996 - bzw. hinsichtlich der Novellierungen durch Art 32 des StruktAnpG 1996 (siehe ARD 4743/26/96) ab 2. 6. 1996 - traten wichtige Bestimmungen des durch das Antimißbrauchsgesetz geänderten AuslBG (siehe ARD 4710/25/96) betreffend Volontäre und Ferialpraktikanten, Entsendebewilligungen, Arbeitserlaubnis und Arbeitslosengeldanspruch von Ausländern in Kraft:
Entsendebewilligung