Eine EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, die sicherstellen soll, daß die Lohn- und Gehaltsbestimmungen eines Mitgliedstaates auch auf die aus anderen Mitgliedstaaten entsandten Arbeitnehmer angewendet werden, wurde vom Europäischen Rat beschlossen, aber vom Rat der Arbeits- und Sozialminister noch nicht verabschiedet. Sie soll auf alle Entsendungsfälle zwischen Mitgliedstaaten angewandt werden, in denen