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AngG § 8 Abs 8, EFZG § 4 Abs 1

SozialversicherungARD 4753/45/96 Heft 4753 v. 25.6.1996

(AngG § 8 Abs 8, EFZG § 4 Abs 1) Die Auslegung von Art 18 Abs 1 bis 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rats v. 21. 3. 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 , die der Gerichtshof im Urteil v. 3. 6. 1992 in der Rechtssache C-45/95 (Fall Paletta, = ARD 4448/17/93) vorgenommen hat, verwehrt es dem Arbeitgeber nicht, Nachweise zu erbringen, an Hand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Art 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit gemeldet hat. EuGH Rs. C-206/94 v. 02.05.1996. (Betriebs-Berater 1996/1116, Heft 21)

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